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Wichtige Zeuge

Zu Verfahrensbeginn werden die Asylsuchenden von BeamtInnen des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFM) über ihre Fluchtgründe angehört. Aufgrund dieser Aussagen entscheidet das BFM, ob ein Asylantrag gutgeheissen oder abgelehnt wird. Das Asylgesetz schreibt vor, dass diese Anhörungen (bis auf wenige Ausnahmen) im Beisein eines/einer HilfwerkvertreterIn (HWV) durchgeführt werden. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH koordiniert die Arbeit der vier anerkannten Hilfswerke. Die SFH ist zudem für die Aus- und Weiterbildung der HWV zuständig und versorgt die Hilfswerke mit allgemeinen Hintergrundsinformationen.

Die HilfswerkvertreterInnen fungieren bei den Anhörungen als neutrale BeobachterInnen. Während der Hauptanhörung können sie verlangen, dass den Asylsuchenden bestimmte Fragen gestellt werden, sie können Einwände vorbringen, eine zweite Anhörung oder andere Massnahmen zur Klärung der Situation verlangen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anhörungen ruhig und verfahrenskonform verlaufen und dass die Asylsuchenden alle ihre Asylgründe wirklich vorbringen können. Diese Personen stellen keine Rechtsvertretung dar, gewährleisten aber ein faires Verfahren.

Neben den HWV nehmen noch folgende Personen an den Anhörungen teil: ein/e MitarbeiterIn des BFM, die/der die Anhörung durchführt, ein/e DolmetscherIn und ein/e ProtokollführerIn. Der/die AsylbewerberIn kann eine Rechtsvertretung oder eine andere Begleitperson mitbringen. Allen Minderjährigen ohne Begleitung wird für das Asylverfahren ein Vormund, ein Beistand oder zumindest eine Vertrauensperson mit Rechtskenntnissen zur Seite gestellt, der/die an der Anhörung teilnimmt.

Die/der AsylbewerberIn muss in der Anhörung detailliert Auskunft über die Gründe des Asylgesuches geben. Die Beweismittel (polizeiliche Vorladungen, Gerichtsurteile, medizinische Gutachten, Fotos, Zeitungsartikel usw.) müssen den Behörden übergeben werden. Die Beamtin/der Beamte versucht mit Fragen, bestimmte Sachverhalte zu präzisieren oder Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Die Aussagen der Asylsuchenden werden in einem Protokoll festgehalten. Mit der Unterschrift genehmigt die/der AsylbewerberIn das Protokoll. Die HWV müssen ebenfalls ihre Anwesenheit bestätigen. Alle Anwesenden unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten. Nichts von dem, was die Asylsuchenden gesagt haben, darf an die Behörden des jeweiligen Herkunftslandes weitergegeben werden.


Francine, Hilfswerkvertreterin

"Ich bin 53 Jahre alt und lebe im Vallée de Joux in einem kleinen Paradies. Um die Finanzen ein bisschen aufzubessern, bin ich putzen gegangen. Bis eine Freundin mir erzählt hat, dass das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) Leute engagiert, die gegen ein Entgelt an den Anhörungen teilnehmen. Ich habe mich schon immer für Flüchtlinge und andere Kulturen interessiert, aber ich habe ein wenig Bedenken gehabt, so ohne jegliche Rechtskenntnisse. Ich habe nie einen Blick in ein Rechtsbuch geworfen!

Ich habe eine Grundausbildung gemacht, mir ein paar Grundkenntnisse über das Asylgesetz angeeignet und hopp, los gings! Da ist eine Frau gewesen, die von einer Gruppe Männer vergewaltigt worden ist und hat zusehen müssen, wie ihre Kinder ermordet worden sind. Oder ein Afrikaner, der gesehen hat, wie seine Familie von Rebellen niedergemetzelt worden ist. Manchmal ist es hart, man kommt raus und ist gezeichnet von dem, was man gehört hat. Ich muss sagen, als ich angefangen habe, habe ich das nicht erwartet! Ich habe nicht gedacht, dass es so schwierig werden könnte!

Ich schätze es, wenn der Bundesbeamte am Anfang sagt: „Willkommen bei uns, machen Sie es sich bequem.“ Ich habe diese Art von Einleitung sehr gerne und sage ihm das auch. Die Atmosphäre ist dann viel entspannter, denn die meisten Asylsuchenden glauben, dass wir von der Polizei sind und ihnen ein strenges Verhör bevorsteht. Wenn man ein bisschen menschlich sein kann, ist es für die Person leichter, über das zu reden, was sie hierher geführt hat.

In erster Linie muss ich die Anhörungen überwachen, schauen, ob sich der Asylsuchende wohl fühlt, sicherstellen, ob der Beamte nicht zuviel Druck ausübt oder den Flüchtling dazu drängt, Dinge zu sagen, die er nicht sagen möchte. Ich kann intervenieren, aber man muss sehr diplomatisch und mit viel Fingerspitzengefühl vorgehen. Ich versuche in den Pausen, wenn der Asylsuchende nicht im Büro ist, mit dem Beamten zu sprechen. Aber man darf ihn ja nicht beleidigen, sonst ist alles futsch.

Es kann vorkommen, dass ich mit dem Beamten nicht einer Meinung bin. Wenn in einem Bericht unter lauter Lügen etwas ist, das man genauer anschauen sollte, zum Beispiel Hinweise auf eine Verfolgung. Dann sage ich ihm, er solle das nicht einfach übergehen. Wichtig ist, dass man den richtigen Moment wählt, um ruhig darüber zu reden. Wir müssen auch beschwichtigen, falls zwischen dem Beamten und dem Asylsuchenden oder mit dem Dolmetscher ein Konflikt entsteht. Es ist wirklich nicht immer einfach.

Manchmal, wenn ein Asylbewerber gefoltert worden ist, zeigt er uns die Narben und ich sage mir: „Mist, sind wir privilegiert“. Wenn ich merke, dass er noch Mühe hat, darüber zu sprechen, dass er immer noch unter Schock steht, wenn er zusammenbricht und zu weinen anfängt, dann muss man sich einen Moment Zeit nehmen, ein Glas Wasser holen. In diesen Situationen spielen wir eine wichtige Rolle. Denn wir haben die Möglichkeit zu beschwichtigen, ihm die Hand auf die Schulter zu legen, einen Blick mit ihm auszutauschen, damit er versteht, dass wir mit ihm da sind.

Ich gehe raus in die Natur spazieren, tief durchatmen. Irgendwo gibt es so etwas wie ein Schuldgefühl. Ihm ist das passiert, nicht mir. Wir haben wirklich Glück. Die Asylsituation hat sich tatsächlich verschlechtert. Früher gab es eine Gesetzesklausel, die besagte: “Härtefallklausel
". Das konnte einen Asylbewerber betreffen, der durch den Verlust seiner Familie traumatisiert war, eine Vergewaltigung oder Folter. Viele Menschen, die hier um Asyl bitten, sind am Ende ihrer Kräfte, brauchen Betreuung, eine provisorische Aufenthaltsbewilligung, um mal durchatmen zu können und etwas anderes zu sehen. Sie möchten respektiert und nicht verurteilt werden. Diese Härtefallklausel gibt es nicht mehr, und das ist wirklich schade."

 

 

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"Nach einer Anhörung brauche ich einen Moment, bis ich wieder auf dem Boden bin."