Alleine mit dem Gesetz und dem eigenen Gewissen
Die Anhörungen werden von BeamtInnen des BFM durchgeführt und dienen der Beurteilung des Asylgesuchs. Diese Anhörungen sind das entscheidende Element im ganzen Verfahren. Auf der Basis der Aussagen der Asylsuchenden und der anschliessenden Analyse des Protokollierten durch den Bundesbeamten/die Bundesbeamtin wird entschieden: Nichteintreten (NEE) = 24 Stunden Zeit, das Land zu verlassen oder: provisorische Aufnahme = 12 Monate in der Schweiz, verlängerbar, sofern sich die Situation im Heimatland nicht verändert, oder: Flüchtling = Schutz solange die Verfolgungsgefahr im Heimatland andauert.
Die Asylsuchenden werden zweimal angehört. Das erste Mal geht es darum, ihre Identität zu überprüfen und summarisch die Asylgründe festzuhalten. Beim zweiten Mal werden die Asylgründe genau durchleuchtet. Die Aussagen der Asylsuchenden bilden das wichtigste Element im Asylverfahren. Beweise sind nicht zwingend vorzuweisen, aber was sie erzählen, muss glaubwürdig sein. Die BundesbeamtInnen müssen bestätigen, dass die Aussagen plausibel sind, aber nicht versuchen, die Wahrheit herauszufinden. Auch mit viel Erfahrung ist es schwierig, diese Anhörungen zu führen, denn die BeamtInnen werden mit viel Leid und Hoffnungslosigkeit konfrontiert. Gleichzeitig müssen sie sehr wachsam zuhören und merken, wenn eine Geschichte nur erfunden ist. Ein wichtiges Hilfsmittel ist die Logistikzentrale des BFM, in der Dateien, Sprachgutachten, Analysen von Knochenstrukturen und Berichte über Nachforschungen in den Herkunftsländern der Asylsuchenden gesammelt werden. Dazu kommen noch die Indizien, welche die Securitas-MitarbeiterInnen während der Registrierung bei den Asylsuchenden gefunden haben.
Die BundesbeamtInnen sind alleine mit dem Gesetz und ihrem Gewissen, wenn sie den Asylentscheid fällen. Anschliessend müssen sie den Text redigieren und den Betroffenen den Entscheid mündlich mitteilen. Weniger als ein Prozent der Asylsuchenden in Vallorbe erhält den Flüchtlingsstatus.


